Urteil Verzichtserklärung
Schlagworte
Verzichtserklärung; Miterbin; Erbengemeinschaft
Leitsatz
Die Verzichtserklärung einer Miterbin gegenüber den übrigen Mitgliedern der Erbengemeinschaft ersetzt auch dann nicht die gem. § 2 a Abs. 3 Satz 1 VermG notwendige Verzichtserklärung gegenüber der Behörde, wenn sie später von den übrigen Miterben im Widerspruchsverfahren eingereicht wird. (Leitsatz der Redaktion)
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