Urteil Verzicht des Vermieters auf Kosten für Rückbau des mieterseits eingebauten Bades


Schlagworte

Verzicht des Vermieters auf Kosten für Rückbau des mieterseits eingebauten Bades; Mietermodernisierung

Leitsatz

Hat der Vermieter nur in Ausnahmefällen den Rückbau modernisierender Umbauten des Mieters verlangt, und ist in diesen Fällen stets eine schriftliche Vereinbarung geschlossen worden, kann der Vermieter bei Fehlen einer solchen Vereinbarung nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Ersatz der Kosten für den Rückbau der vom Mieter durchgeführten Modernisierung des Bades verlangen.

(Leitsatz der Redaktion)

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