Urteil Verzicht des Mieters auf Rückzahlung
Schlagworte
Verzicht des Mieters auf Rückzahlung
Leitsatz
Eine Vereinbarung, in der der Mieter auf Erstattung des vorausbezahlten Mietzinses verzichtet, ist entgegen § 557 a Abs. 2 BGB wirksam, wenn sie bei oder nach Beendigung des Mietverhältnisses getroffen wird.
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