Urteil Verzicht auf Rückzahlungsanspruch
Schlagworte
Verzicht auf Rückzahlungsanspruch; Rückzahlungsanspruch; revisionsrechtliche Prüfungskompetenz; Verwirkung
Leitsatz
Die Auslegung einer Vereinbarung, die einen Verzicht auf einen Rückzahlungsanspruch ergibt, durch das Verwaltungsgericht ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar. Ein Anspruch nach dem Vermögensgesetz kann der Verwirkung unterliegen.
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