Urteil Verwirkung von Mietzinsansprüchen nach vorbehaltloser Abrechnung und Auszahlung der Mietkaution
Schlagworte
Verwirkung von Mietzinsansprüchen nach vorbehaltloser Abrechnung und Auszahlung der Mietkaution
Leitsatz
Der Anspruch auf rückständige Mietzinsen ist verwirkt, wenn die Kaution vorbehaltlos abgerechnet und ausgezahlt wird und die behaupteten Mietrückstände erst 15 Monate nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
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