Urteil Verwirkung von Beseitigungsansprüchen


Schlagworte

Verwirkung von Beseitigungsansprüchen; Regelungskompetenz der Eigentümergemeinschaft

Leitsätze

1. Eine der Teilungserklärung an sich widersprechende äußere Gestaltung der Wohnanlage (hier: der Gartengestaltung der Gemeinschaftsfläche) wirkt für den Neuerwerber wie eine Erstherstellung, deren Änderung er nicht verlangen kann.

2. Der Ausschluß individueller Beseitigungsansprüche in bezug auf eine langjährige Gartengestaltung schließt die Kompetenz der Gemeinschaft hinsichtlich einer Neuregelung der Gartengestaltung für die Zukunft nicht aus.

3. Der Regelungsanspruch bezüglich einer neuen Gartenordnung ist vorrangig Sache der Eigentümergemeinschaft, bevor die Wohnungseigentumsgerichte damit zulässigerweise befaßt werden können.

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