Urteil Verwirkung des Restitutionsanspruchs


Schlagworte

Verwirkung des Restitutionsanspruchs; Amtshaftungsanspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vermögensamts

Leitsätze

1. Ein angeblich pflichtwidriges Verhalten des Vermögensamts führt nicht zur Verwirkung des Restitutionsanspruchs.

2. Erhebliche Kredite des Verfügungsberechtigten im Vertrauen auf die Auskunft des zuständigen Vermögensamts, es liege kein Restitutionsantrag vor, berühren den Rückübertragungsanspruch des Berechtigten nicht, sondern lösen allenfalls Amtshaftungsansprüche gegen den Rechtsträger des Vermögensamts aus.

3. Hat ein Beteiligter sich für die Nichtzulassungsbeschwerde an das Revisionsgericht entschieden, muß er sich mit der von der ersten Instanz festgestellten Tatsachengrundlage abfinden.

(Leitsätze der Redaktion)

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