Urteil Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs aus einer Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs aus einer Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Macht der Vermieter nach Auseinandersetzung über eine Betriebskostenabrechnung aus einem seit fünf Jahren beendeten Mietverhältnis erst zweieinhalb Jahre nach Beendigung der Auseinandersetzung den Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung erneut geltend, ist sein Anspruch verwirkt.

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