Urteil Verwirkung des Mietzahlungsanspruchs
Schlagworte
Verwirkung des Mietzahlungsanspruchs; Mietminderung
Leitsatz
Der (hier: gewerbliche) Vermieter verwirkt sein Recht auf Mietzins, wenn der Mieter den Mietzins mindert und der Vermieter dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.
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