Urteil Verwirkung des Maklerlohns bei unrichtiger Weitergabe von kaufentscheidenden Informationen


Schlagworte

Verwirkung des Maklerlohns bei unrichtiger Weitergabe von kaufentscheidenden Informationen

Leitsätze

Zwar darf der Makler Informationen, die er von dem Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft gegenüber Interessenten wiedergeben (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - Ill ZR 146/06 - GE 2007, 649).

Die von dem Verkäufer erhaltenen Informationen muss er aber wahrheitsgemäß weitergeben. Wenn er kaufentscheidende Informationen nicht wahrheitsgemäß weitergibt, verwirkt er in der Regel in entsprechender Anwendung des § 654 BGB seinen Maklerlohnanspruch.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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