Urteil Verwirkung des Maklerlohns als Norm mit zivilem Strafcharakter
Schlagworte
Verwirkung des Maklerlohns als Norm mit zivilem Strafcharakter; Treuepflicht; wesentliche Vertragspflicht; fehlerhafte oder unvollständige Weitergabe von Informationen; Angaben im Exposé; Arglist; Vorsatz; falsche Angaben über Mieterträge; Unwürdigkeit
Leitsätze
1. Die Verwirkung des Provisionsanspruchs hat zivilen Strafcharakter und soll den Makler zur Wahrung seiner Treuepflicht anhalten.
2. Nicht jede objektiv erhebliche Pflichtverletzung lässt den Anspruch auf Maklerlohn entfallen.
3. Zur Rechtsfolge falscher Angaben (hier: über die Höhe der Mieterträge) im Maklerexposé.
(Leitsätze der Redaktion)
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