Urteil Verwirkung des Kündigungsrechts
Schlagworte
Verwirkung des Kündigungsrechts; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung, verspätete; Zumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses
Nichtamtlicher Leitsatz
Die Kündigung aus § 554 a BGB ist zwar an keine Frist gebunden, sie darf jedoch nicht unangemessen verzögert werden. Wartet der Betroffene mit der Kündigung zu lange, so folgt aus seinem Verhalten, daß ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zumutbar ist.
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