Urteil Verwirkung des Anspruchs auf Maklerprovision


Schlagworte

Verwirkung des Anspruchs auf Maklerprovision; Doppeltätigkeit

Leitsatz

Bei Immobiliengeschäften ist eine Doppeltätigkeit des Maklers erlaubt, wenn der Makler gegenüber beiden Auftraggebern unparteiisch handelt. Etwas anderes gilt nur bei nicht erkennbarer Vermittlungstätigkeit für beide Auftraggeber.

(Leitsatz der Redaktion)

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