Urteil Verwirkung des Anspruchs auf Maklerprovision
Schlagworte
Verwirkung des Anspruchs auf Maklerprovision; Doppeltätigkeit
Leitsatz
Bei Immobiliengeschäften ist eine Doppeltätigkeit des Maklers erlaubt, wenn der Makler gegenüber beiden Auftraggebern unparteiisch handelt. Etwas anderes gilt nur bei nicht erkennbarer Vermittlungstätigkeit für beide Auftraggeber.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat