Urteil Verwirkung der Betriebskostennachforderung aus früherer Abrechnungsperiode
Schlagworte
Verwirkung der Betriebskostennachforderung aus früherer Abrechnungsperiode
Leitsatz
Der Vermieter, der über die Betriebskosten nicht in angemessener Zeit abrechnet, kann sich dem Einwand der Verwirkung ausgesetzt sehen, wenn über die folgenden Perioden abgerechnet wurde, so dass der Mieter darauf vertrauen durfte, dass die Vorschüsse die angefallenen Kosten für den nicht abgerechneten Zeitraum deckten.
(Leitsatz der Redaktion)
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