Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Nebenkosten, Zeitpunkt für Abrechnung von Nebenkosten; Verwirkung von Nebenkosten
Leitsatz
Ist der Vermieter vertraglich verpflichtet, die Mietnebenkosten zu einem bestimmten Zeitpunkt abzurechnen und erfolgt diese Abrechnung erst mehr als ein Jahr nach diesem Zeitpunkt, so kann der Nachzahlungsanspruch verwirkt sein.
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