Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Betriebskosten; Nachzahlung; Betriebskostenabrechnung; gewerbliche Zwischenvermietung
Leitsatz
Bei gewerblicher Zwischenmiete tritt Verwirkung des Anspruchs auf Betriebskostennachzahlung schon dann ein, wenn der Vermieter entgegen dem Mietvertrag die Betriebskostenabrechnung verspätet vorlegt.
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