Urteil Verwertungsrecht
Schlagworte
Verwertungsrecht; Vermögenswert; Betriebsvermögen; Spaltgesellschaft; Restgesellschaft
Leitsätze
1. Ein schuldrechtlich vereinbartes Verwertungsrecht an einem Betriebsvermögen stellt keinen Vermögenswert i. S. d. § 2 Abs. 2 VermG dar.
2. Zu den Voraussetzungen einer Spalt- oder Restgesellschaft eines in der DDR enteigneten Unternehmens.
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