Urteil Verwertungskündigung
Schlagworte
Verwertungskündigung; wirtschaftliche Verwertung; Kündigung; Kündigungsschreiben; Kündigungserklärung; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Abrisskündigung
Leitsätze
1. Die Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung braucht zwar im Kündigungsschreiben nicht einzeln begründet zu werden; der allgemeine Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Nachteile reicht aber insoweit nicht aus.
2. Im übrigen muß die wirtschaftliche Einbuße des Vermieters durch den Fortbestand des gekündigten Mietverhältnisses jedenfalls dann durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung belegt werden, wenn der Abriß des vorhandenen Gebäudes und ein Neubau auf dem Grundstück geplant sind. Dabei sind die bei dem Fortbestand des gekündigten Mietverhältnisses erzielbaren Mieten einschließlich etwaiger Mieterhöhungen gem. § 3 MHG den bei Vermietung des Neubaus erzielbaren Mieten gegenüberzustellen.
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