Urteil Verwertung der Grundschuld unter Bedingungen
Schlagworte
Verwertung der Grundschuld unter Bedingungen; rechtliches Gehör; versehentliche Nichtbenachrichtigung eins fristgerecht eingereichten Schriftsatzes; Mittelverwendungskontrolle; zweckwidrige Verwendung von Baugeldern; Einbeziehung der Zwangsvollstreckung; Bedingungen für Grundschuldverwertung
Leitsätze
a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.
b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.
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