Urteil Verwertung der Grundschuld unter Bedingungen


Schlagworte

Verwertung der Grundschuld unter Bedingungen; rechtliches Gehör; versehentliche Nichtbenachrichtigung eins fristgerecht eingereichten Schriftsatzes; Mittelverwendungskontrolle; zweckwidrige Verwendung von Baugeldern; Einbeziehung der Zwangsvollstreckung; Bedingungen für Grundschuldverwertung

Leitsätze

a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.

b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.

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