Urteil Verwendungsrisiko
Schlagworte
Verwendungsrisiko; Geschäftsrisiko; Betrieb des Supermarktes als Geschäftsgrundlage
Nichtamtlicher Leitsatz
Die Verteilung des Verwendungsrisikos für die Mietsache kann vertraglich geändert und das Geschäftsrisiko ganz oder teilweise dem Vermieter auferlegt werden.
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