Urteil Verwendungsersatzanspruch des nicht berechtigten Besitzers
Schlagworte
Verwendungsersatzanspruch des nicht berechtigten Besitzers; Baumaßnahmen in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs
Leitsatz
Die Vorschriften der §§ 994 bis 1003 BGB regeln im Verhältnis zwischen Eigentümer und nicht berechtigtem Besitzer den Ersatz von Verwendungen erschöpfend und schließen die Anwendbarkeit des allgemeinen Bereicherungsrechts aus (Bestätigung von BGHZ 41, 157); dies gilt auch für werterhaltende oder werterhöhende Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs.
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