Urteil Verwendungsersatz- und Bereicherungsansprüche des Käufers nach verzugsbedingtem Rücktritt des Verkäufers


Schlagworte

Verwendungsersatz- und Bereicherungsansprüche des Käufers nach verzugsbedingtem Rücktritt des Verkäufers

Leitsätze

1. Der Käufer, der dem Verkäufer Anlaß zum Rücktritt gem. § 326 Abs. 1 BGB gegeben hat, kann nützliche, aber nicht notwendige Verwendungen auf das Kaufgrundstück jedenfalls dann nicht ersetzt verlangen, wenn er sie zu einer Zeit getätigt hat, als er sich bereits mit der Kaufpreiszahlung im Rückstand befand.

2. Unter diesen Umständen scheiden regelmäßig auch Bereicherungsansprüche des Käufers wegen einer möglichen Werterhöhung des Grundstücks aus.

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