Urteil Verwendungsersatz
Schlagworte
Verwendungsersatz; Ersatz sonstiger Verwendungen; Verwendungen, sonstige; Bereicherungsanspruch des Mieters; Parketteinbau durch Mieter; Geschäftsführung ohne Auftrag; Nutzungsvergütung; Mängelbeseitigung, wertverbessernd
Leitsatz
Hat der Mieter Mängel dadurch beseitigt, daß die Ausstattung der Wohnung verbessert wird, kann der Vermieter dem Anspruch auf Kostenerstattung allenfalls eine anteilige Nutzungsvergütung entgegenhalten, die sich nach der Lebensdauer des Ausstattungsmerkmals richtet.
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