Urteil Verweisungsbeschluß und Beschwerdemöglichkeit


Schlagworte

Verweisungsbeschluß und Beschwerdemöglichkeit; Rechtliches Gehör bei Verweisungsbeschluß

Leitsatz

Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen.

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