Urteil Verwaltungsvermögen


Schlagworte

Verwaltungsvermögen; Reichspostaltvermögen; Postvermögen; Nutzung

Leitsätze

1. Ein Anspruch auf Übertragung eines Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV unterfallenden Vermögensgegenstandes ("Reichspostaltvermögen") unterliegt den gleichen einigungsvertraglichen, vermögenszurechnungsrechtlichen und sonstigen Übertragungshindernissen wie ein öffentlicher Restitutionsanspruch aus Art. 21 Abs. 1 EV.

2. Das Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 EV ist vom Finanzvermögen nach dem im deutschen Verwaltungsrecht herkömmlichen Verständnis abzugrenzen einschließlich der Frage nach der Nutzung für eine "öffentliche Aufgabe".

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