Urteil Verwaltungsvermögen
Schlagworte
Verwaltungsvermögen; Wahrzeichen; Baudenkmal
Leitsatz (nicht amtlich)
Baulichkeiten, die der Kommune als Wahrzeichen dienen, aber sonst keine Aufgaben erfüllen, gehören zum Verwaltungs- und nicht zum Finanzvermögen.
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