Urteil Verwaltungsrechtsweg
Schlagworte
Verwaltungsrechtsweg; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; Vergleich
Leitsatz
Haben sich die Parteien als Beteiligte eines Vermögenszuordnungsverfahrens über die Zuordnung von Grundstücken geeinigt, die anderenfalls nach den Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes erfolgt wäre, ist für darauf gestützte Zahlungsansprüche der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
(Leitsatz der Redaktion)
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