Urteil Verwaltungsbeirat aus vier Mitgliedern
Schlagworte
Verwaltungsbeirat aus vier Mitgliedern
Leitsätze
1. Ein Mehrheitsbeschluss über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats mit mehr oder mit weniger als drei Mitgliedern ist anfechtbar.
2. Mehrjährige gesetzeswidrige Übungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft führen noch nicht zur Annahme einer Vereinbarung.
(Leitsätze der Redaktion)
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