Urteil Verwaltungsaufwand


Schlagworte

Verwaltungsaufwand; zusätzlicher Verwaltungsaufwand; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentümer; Verwaltervergütung

Leitsätze

1. Die Abwälzung einer von allen Wohnungseigentümern geschuldeten zusätzlichen Verwaltervergütung auf einzelne Wohnungseigentümer, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht haben, setzt grundsätzlich Verzug oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, daß ein Wohnungseigentümer den von ihm verursachten zusätzlichen Verwaltungsaufwand allein zu tragen habe, kann dies nicht gelten, wenn das Verhalten des Wohnungseigentümers rechtmäßig war.

2. Ein Eigentümerbeschluß, der einem einzelnen Wohnungseigentümer konstitutiv eine besondere Verpflichtung auferlegt, muß dies für den Betroffenen klar erkennbar machen, andernfalls ist er wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit für ungültig zu erklären.

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