Urteil Verwaltervertrag nur mit einem Miterben bei Eigentümergemeinschaft als Vermieter
Schlagworte
Verwaltervertrag nur mit einem Miterben bei Eigentümergemeinschaft als Vermieter; keine Verpflichtung zur Mieterhöhung; berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag zugunsten einer Erbengemeinschaft; bewahrende Verwaltung; Anzeigepflicht
Leitsatz
Der Geschäftsführer ohne Auftrag, der ein Mietgrundstück verwaltet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, gegenüber dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen auszusprechen.
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