Urteil Verwaltervergütung bei Suspendierung des WE-Verwalters durch einstweilige Anordnung
Schlagworte
Verwaltervergütung bei Suspendierung des WE-Verwalters durch einstweilige Anordnung
Leitsatz
Der durch gerichtliche Entscheidung entlassene Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann für die Zeit seiner in jenem Verfahren durch einstweilige Anordnung erzwungenen Untätigkeit keine Vergütung verlangen, wenn die Pflichtverletzungen, die zur gerichtlichen Abberufung führten, bereits im Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Anordnung vorlagen.
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