Urteil Verwalterlein
Schlagworte
Verwalterlein; Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Hausverwalters; gegenseitige Missachtung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; ehrverletzende Äußerungen; Vertragspflichtverletzungen; Grenze des Zumutbaren
Leitsatz
Haben die Mietvertragsparteien in der in der Vergangenheit gewechselten Korrespondenz schon mehrfach gegenseitig die Missachtung des anderen kundgetan, berechtigt eine neuerliche Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung nur dann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Grenze des zwischen den Parteien bislang herrschenden, durch Sarkasmus und Zynismus geprägten Tonfalls merklich übertroffen wird und durch die Grenzüberschreitung die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses entgegensteht. (Leitsatz der Redaktion)
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