Urteil Verwalterkündigung


Schlagworte

Verwalterkündigung; Verwaltervergütung; Wichtiger Grund zur Kündigung

Leitsätze

1. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags kann auch darin liegen, daß eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist.

2. Ob der Verwaltervertrag von den Wohnungseigentümern wegen einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat zu Recht vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt wurde, erfordert eine Interessenabwägung zur Feststellung, ob für die Wohnungseigentümer eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Verwalter bis zur ordentlichen Beendigung zumutbar ist. Hat der Verwaltungsbeirat das Zerwürfnis in vorwerfbarer Weise herbeigeführt, liegt grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags nicht vor.

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