Urteil Verwalterhonorar für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen


Schlagworte

Verwalterhonorar für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen

Leitsätze

1. Der WEG-Verwalter ist mangels Vorliegen anderweitiger Vereinbarungen berechtigt, eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen von einer Vergütung abhängig zu machen.

2. Eine Vergütung von 25 € je Wohneinheit für die Ausstellung einer Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen ist angemessen.

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