Urteil Verwalterentlastung


Schlagworte

Verwalterentlastung; Auskehr und Berechnung von Wohngeldüberschüssen durch ausscheidende Verwaltung

Leitsatz

Der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft kann derart ermittelt werden, daß ausgehend von einem Guthaben im Zeitpunkt der letzten Abrechnung, für die Entlastung erteilt wurde, im anschließenden Zeitraum bis zum Ausscheiden eine Einnahmen-/Ausgabenabrechnung anhand von Kontenunterlagen oder sonstigen Belegen durchgeführt wird.

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