Urteil Verwalter als Zustellungsvertreter auch bei Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterentlastung


Schlagworte

Verwalter als Zustellungsvertreter auch bei Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterentlastung

Leitsatz

Ficht ein Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluß über die Entlastung des Verwalters an und verlangt die Entlassung des Verwalters, kann dieser gleichwohl als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer herangezogen werden. Der Verwalter hat als Zustellungsvertreter die übrigen Wohnungseigentümer von dem an hängig gewordenen Verfahren in geeigneter Weise zu unterrichten. Als Zustellungsvertreter ist er nicht berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu beauftragen. Hierzu bedarf er einer besonderen Ermächtigung durch eine Vereinbarung, einen Eigentümerbeschluß oder den Verwaltervertrag.

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