Urteil Verwalter
Schlagworte
Verwalter; faktischer Verwalter; Entlastung; Beschlußunfähigkeit; Eigentümerversammlung
Leitsätze
1. Die Entlastung eines Wohnungseigentümers, der im Einvernehmen mit der Gemeinschaft Verwaltertätigkeit tatsächlich verrichtet hat (faktischer Verwalter), entspricht - wenn auch ein Anspruch auf Entlastung außerhalb einer entsprechenden Vereinbarung in der Regel nicht besteht - bei Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen gleichwohl ordnungsgemäßer Verwaltung und kann daher wirksam beschlossen werden.
2. Ist die Hälfte der Miteigentumsanteile oder mehr gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen, so ist § 25 Abs. 3 WEG nicht anzuwenden mit der Folge, daß bereits die erste Versammlung zur Vermeidung einer bloßen Förmelei in bezug auf deren Beschlußfähigkeit so zu behandeln ist, als ob ihr eine die Beschlußunfähigkeit feststellende Eigentümerversammlung vorausgegangen wäre.
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