Urteil Vertrauensschutz bei Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts


Schlagworte

Vertrauensschutz bei Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts; Schätzung des Wertausgleichs für Bebauung, Modernisie-rung oder Instandsetzung

Leitsätze

1. Grobfahrlässige Unkenntnis von den zur Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakts führenden Umständen ist nur dann gegeben, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

2. Trotz Fehlens einer ordnungsgemäßen behördlichen Schätzung der für den Wertausgleich maßgebenden Kosten für die Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des restituierten Grundstücks ist das Verwaltungsgericht dann zu einer eigenständigen Schätzung befugt, wenn deren Grundlagen bereits im behördlichen Verfahren sachverständig ermittelt und beurteilt worden sind.

(Leitsätze der Redaktion)

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