Urteil Vertragswidriges Verhalten
Schlagworte
Vertragswidriges Verhalten; Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens; Abmahnung; Störung des Hausfriedens; Kündigungserklärung gegenüber allen Mitmietern
Leitsatz
Der Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muß eine gegenüber allen Mitmietern zu erklärende Abmahnung vorausgehen.
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