Urteil Vertragswidriger Umbau des Badezimmers durch Mieter kein Kündigungsgrund
Schlagworte
Vertragswidriger Umbau des Badezimmers durch Mieter kein Kündigungsgrund; fristlose Kündigung wegen Mietermodernisierung
Leitsatz
Das Eigentumsrecht des Vermieters ist nicht erheblich verletzt, wenn der Mieter eigenmächtig das Bad umbaut, so daß allein damit eine außerordentliche fristlose oder eine fristgerechte Kündigung nicht begründet werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
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