Urteil vertragswidriger Gebrauch/Aufkleber
Schlagworte
vertragswidriger Gebrauch/Aufkleber; Aufkleber; vertragswidriger Gebrauch; Plakat; Unterlassungsanspruch; Wohnungstür, Aufkleber; Treppenhaus, Meinungsäußerung; Friedenspflicht; Treuepflicht; Ortsüblichkeit
Leitsatz
Die Außenseite der Wohnungseingangstür gilt auch ohne besondere Abrede im Mietvertrag als in gewissem Umfang mitvermietet. Daher ist die Frage, ob vom Mieter an der Außenseite angebrachte Aufkleber zu entfernen sind, unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes des Treppenhauses und der Ortsüblichkeit individueller Gestaltung der Wohnungseingangstür zu entscheiden.
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