Urteil Vertragswidriger Gebrauch
Schlagworte
Vertragswidriger Gebrauch; keine Nutzungspflicht der gemieteten Wohnung; Zweitwohnung; Ersatzwohnsitz; Gebrauchspflicht; Pflicht zum Bewohnen; Gewerbenutzung
Leitsätze
1. Den Mieter einer Wohnung trifft keine Gebrauchspflicht; wo der Mieter seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne wohnt, ist seiner freien Entscheidung überlassen.
2. Der Verkauf von Hausrat aus einer vom Mieter nicht bewohnten Wohnung ist i. d. R. noch keine von der Zustimmung des Vermieters abhängige gewerbliche Tätigkeit.
(Leitsätze der Redaktion)
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