Urteil Vertragsverletzung, Widerspruch gegen Kündigung keine positive -
Schlagworte
Vertragsverletzung, Widerspruch gegen Kündigung keine positive -
Leitsatz
Der Widerspruch einer Vertragspartei gegen die berechtigte Kündigung des Vertrages durch die andere Vertragspartei ist als solcher keine positive Vertragsverletzung.
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