Urteil Vertragsverletzung
Schlagworte
Vertragsverletzung; Kündigung; Verurteilung; Urteil; Vollstreckungstitel; Schönheitsreparturen; Vertragserfüllung
Leitsatz
Der Vermieter hat kein Recht, das Mietverhältnis wegen Vertragsverletzung zu kündigen, wenn der Mieter trotz der Verurteilung zur Vertragserfüllung die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses nicht ausführt, da ihm die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung verbleibt.
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