Urteil Vertragsübernahme und arglistige Täuschung
Schlagworte
Vertragsübernahme und arglistige Täuschung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).
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