Urteil Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung einer Arbeitsplatzzusage
Schlagworte
Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung einer Arbeitsplatzzusage
Leitsatz
Verspricht der Investor der BvS/Treuhandanstalt in einem investiven Vertrag für die Nichteinhaltung einer auf zwei Jahre befristeten Arbeitsplatzzusage (hier: 30 Plätze) eine Vertragsstrafe "in Höhe von 36.000 DM pro nicht geschaffenem oder nicht gesichertem Arbeitsplatz und Jahr", ist die Strafe pro rata verwirkt, wenn die Anzahl der besetzten Arbeitsplätze in einem Monat die zugesagte Anzahl unterschreitet.
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