Urteil Vertragsstrafe bei Manipulation von Gaszählern
Schlagworte
Vertragsstrafe bei Manipulation von Gaszählern
Leitsatz
Die gemäß § 23 Abs. 1 AVBGasV einem Kunden, der unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Meßeinrichtung oder nach Einstellung der Versorgung Gas gebraucht, auferlegte Vertragsstrafe setzt ein Verschulden des Abnehmers voraus.
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