Urteil Vertragsstrafe aus Modernisierungsvergleich als scharfes Schwert
Schlagworte
Vertragsstrafe aus Modernisierungsvergleich als scharfes Schwert
Leitsatz
Hat der Vermieter sich unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe verpflichtet, in der Wohnung des Mieters bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Arbeiten vollständig ausführen zu lassen, ist auch bei verhältnismäßig geringfügigen Mängeln, die den Wohnwert beeinträchtigen, die Vertragsstrafe fällig (hier: 10.000 € für 4 Monate).
(Leitsatz der Redaktion)
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