Urteil Vertragsstrafe aus Modernisierungsvergleich als scharfes Schwert


Schlagworte

Vertragsstrafe aus Modernisierungsvergleich als scharfes Schwert

Leitsatz

Hat der Vermieter sich unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe verpflichtet, in der Wohnung des Mieters bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Arbeiten vollständig ausführen zu lassen, ist auch bei verhältnismäßig geringfügigen Mängeln, die den Wohnwert beeinträchtigen, die Vertragsstrafe fällig (hier: 10.000 € für 4 Monate).

(Leitsatz der Redaktion)

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