Urteil Vertragspflichtverletzung
Schlagworte
Vertragspflichtverletzung; Obhutspflicht des Mieters; Nichtbewohnen; Beheizungs- und Belüftungspflicht
Leitsatz
1. Das Nichtbewohnen der Mietsache stellt keine Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen dar.
2. Zum Umfang der Beheizungs- und Lüftungspflicht des Mieters als Ausfluß seiner vertraglichen Obhutspflicht.
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