Urteil Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz im Einkaufszentrum
Schlagworte
Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz im Einkaufszentrum
Leitsatz
Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, daß der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zuläßt oder selbst eröffnet.
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